37 Frauen unter 421 Abgeordneten der Nationalversammlung
Am 19. Januar 1919 wurde die deutsche Nationalversammlung gewählt. Eine Nationalversammlung erhält den Auftrag, eine Verfassung zu entwerfen und zu beschließen. Die erste deutsche Nationalversammlung wurde 1848 in der Frankfurter Paulskirche einberufen, damals ohne Durchsetzungskraft gegen die monarchischen deutschen Staaten.
Die Mitglieder der Nationalversammlung wurden 1919 durch allgemeine Wahlen von der Bevölkerung (ab einem Alter von 21 Jahren) über Parteilisten gewählt. Hierzu wurde eine neue Wahlgesetzgebung nach dem Prinzip der Verhältniswahl erlassen. Sie diente als Muster für die Reichstagswahlgesetzgebung der Weimarer Republik. Erstmals erhielten auch Frauen in Deutschland das allgemeine Wahlrecht, was zu diesem Zeitpunkt im weltweiten Vergleich fortschrittlich gewesen ist. Unter den 421 Abgeordneten der Nationalversammlung waren 37 Frauen.
Die Nationalversammlung trat am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen. In Weimar, weil man in Berlin Beeinflussungen durch die noch instabile innenpolitische Lage befürchtete und die Politiker das neue Deutsche Reich bewusst in die Tradition der Dichter und Denker, des deutschen Geisteslebens und Humanismus stellen wollten. Bereits am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert (SPD) zum Reichspräsidenten und beauftragte Philipp Scheidemann (SPD) mit der Bildung einer Reichsregierung, die dann am 13. Februar ihre Geschäfte aufnahm.
Die Weimarer Reichsverfassung wurde von der Nationalversammlung am 31. Juli 1919 verabschiedet und trat am 14. August in Kraft. Nach den Reichstagswahlen vom 6. Juni 1920 löste der neugebildete Reichstag die Nationalversammlung als Gesetzgebungsorgan ab.