Ein Kuratorium aus zehn Sachverständigen und elf Landtagsabgeordneten (MdL) sichert durch Kontrolle und Beratung die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale.

Aufgaben

Das Kuratorium sichert die Überparteilichkeit der Arbeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Es ist außerdem beteiligt an der Festlegung des Arbeitsplanes und der Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale und nimmt den Jahresbericht der Landeszentrale entgegen. Das Kuratorium ist berechtigt, jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit der Landeszentrale einzuholen.

Arbeitsweise

An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Leiter der Landeszentrale oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung mit beratender Stimme teil. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder aus der Gruppe der Landtagsabgeordneten und mindestens fünf Mitglieder aus der Gruppe der sachverständigen Persönlichkeiten anwesend sind.

Zusammensetzung

Das Kuratorium besteht aus 21 Mitgliedern. Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung beruft zehn Sachverständige und auf Vorschlag des Landtages elf Mitglieder des Landtages für eine Legislaturperiode. Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.