Friedensverhandlungen ohne deutsches Mitspracherecht
Die Friedensbedingungen der Siegermächte wurden für Deutschland im französischen Versailles verhandelt. Hierbei hatte, entgegen bisheriger völkerrechtlicher Gepflogenheiten, die deutsche Seite kein Mitspracherecht. Ihre Delegation wurde hinter Stacheldraht interniert. Die Vertreter der Verliererstaaten hatten lediglich die Aufgabe, die Friedensbedingungen entgegenzunehmen.
Das ganze Verfahren war schmachvoll und provozierte grundsätzlichen Widerwillen bei allen Verliererstaaten. Das 14-Punkte-Programm des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson vom Januar 1918 wurde seitens der europäischen Siegermächte nicht umgesetzt. Allerdings hatte das Deutsche Reich dieses Programm zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Zudem hatte es zuvor selbst im Friedensvertrag von Brest-Litowsk von der Sowjetunion äußerst demütigende Zugeständnisse erzwungen.
Letztlich gab es jedoch kaum eine Alternative, um dem Versailler Prozedere zu entgehen. Deutschland wäre anderenfalls voraussichtlich komplett besetzt worden.
Die wichtigsten Bestimmungen mit Bezug auf Deutschland
- Gebietsabtretungen (Elsass-Lothringen, Westpreußen, Posen, Teile Hinterpommerns und Teile Ostpreußens)
- Verbot des Anschlusses Österreichs
- Abtretung aller Kolonien
- Beschränkung der militärischen Leistungskraft (100.000-Mann-Heer, 15.000-Mann-Marine)
- Entmilitarisierte Zone (50 km rechtsrheinisch)
- Reparationsleistungen (Höhe bleibt offen)
- Kriegsschuld liegt bei Deutschland
Kabinett Scheidemann tritt zurück
Nachdem am 16. Juni 1919 die Reichsregierung von den Alliierten ultimativ zur Annahme der Friedensbedingungen aufgefordert worden war, trat das Kabinett Scheidemann (SPD) aus Protest zurück (20. Juni). Am 22. Juni stimmte die Nationalversammlung (SPD, USPD, Zentrum, teilweise DDP) mit 237 zu 138 Stimmen dem Abschluss des Vertrages zu. Am 28. Juni unterzeichneten Außenminister Hermann Müller (SPD) und Kolonialminister Johannes Bell (Zentrum) das Vertragswerk in Versailles.
Zuvor hatten sich Vertreter des Militärs und der konservativen Eliten scharf distanziert ohne jedoch eine politische Alternative vorzuschlagen. Wie beim Abschluss des Waffenstillstandes 1918 mussten auch 1919 die demokratischen Parteien die Verantwortung für Entscheidungen übernehmen, an deren Verursachung sie weitgehend unschuldig waren. Aus pragmatischem Verantwortungsbewusstsein hielten sie ihren Kopf hin. Dies wurde ihnen nicht gedankt, sondern zunehmend zum Vorwurf gemacht.
Am 10. Januar 1920 trat der Vertrag offiziell in Kraft.
Widerstand gegen den Versailler Vertrag
Gustav Noske (SPD) erhielt von den Siegermächten den Auftrag, die Auflösung zweier Marinebrigaden, die Freikorps-Charakter besaßen, zu veranlassen. Dies geschah am 29. Februar. Der Reichswehrgeneral von Lüttwitz protestierte gegen diese Entscheidung, woraufhin Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) ihm den Rücktritt nahelegte.
Als Reaktion kam es am 13. März 1920 zum Putsch unter der Führung von von Lüttwitz und dem hohen Königsberger Verwaltungsbeamten Wolfgang Kapp (Generallandschaftsdirektor). Die Reichsregierung musste nach Dresden flüchten, aber der Putsch scheiterte an der mangelnden Unterstützung in Verwaltung, Politik und Bevölkerung.
Ausdruck der Radikalität des Widerstandes gegen den Versailler Vertrag war auch das Attentat auf Reichsfinanzminister Mathias Erzberger (Zentrum) am 26. August 1921. Von rechtsaußen wurde er als „Erfüllungspolitiker“ gebrandmarkt und durch paramilitärische Verbände ermordet. Dasselbe Schicksal ereilte am 24. Juni 1922 den Reichsaußenminister Walther Rathenau, dem ebenfalls Erfüllungspolitik und seine jüdische Abstammung vorgeworfen wurde. Er war der Sohn des Industriellen und AEG-Gründers Emil Rathenau. Seine Mörder gehörten der berüchtigten Organisation Consul an, die extrem nationalistisch und antisemitisch eingestellt war. Erzberger und Rathenau waren hervorragende demokratische Politiker. Ihre Ermordung stellte einen großen Verlust für die junge Republik dar.