Die SLpB
Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung wurde im Jahr 1991 als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom Freistaat Sachsen errichtet.
Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit ist ein gesetzlicher Bildungsauftrag, in dem ihr die Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung auf überparteilicher Grundlage übertragen wurde. In einer Verwaltungsvorschrift wird ihr Auftrag näher ausgestaltet. Danach haben wir insbesondere auf eine Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der politischen Bildung hinzuwirken, öffentliche Veranstaltungen der politischen Bildung durchzuführen, die politische Bildungsarbeit durch Publikationen, Bücher und Filme zu unterstützen sowie Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln und diese für die politische Bildung nutzbar zu machen.
Die Dienstaufsicht über die SLpB obliegt dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung will die Menschen in Sachsen zum Mitmachen ermuntern und dabei unterstützen. Informationen und Handwerkszeug bieten wir allen sächsischen Bürgern an. Ein Kuratorium achtet auf die Überparteilichkeit unserer Arbeit.
Die Zukunft der SLpB
Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung hat in den Jahren 2022-2023 einem mehrstufigen Weiterentwicklungsprozess durchlaufen. Begleitet wurde sie dabei von der Berliner Agentur Wider Sense.
Das vorliegende Konzept stellt die Ziele der SLpB für die kommenden fünf Jahre dar. Es wurde in der Kabinettssitzung vom 7. November 2023 von der Staatsregierung des Freistaates Sachsen zur Kenntnis genommen.
Verwaltungsvorschrift
Die politische Bildungsarbeit der SLpB basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die „Aufgaben und Organisation der Landeszentrale für politische Bildung“ vom 17. Juli 2000.
Unsere Grundsätze
Die inhaltliche Arbeit der SLpB orientiert sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Beutelsbacher Konsens und dem Münchner Manifest.