Die Bedeutung der Europäischen Union für Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren stetig vergrößert. Dies wurde zum einen durch die erste und später durch die zweite EU-Osterweiterung bewirkt, durch die Sachsen im Jahr 2004 bzw. 2007 von der Außengrenze der Gemeinschaft in die Mitte der EU gerückt wurde. Zum anderen haben sich die Befugnisse der EU in der Vergangenheit stetig ausgeweitet. Dies hat dazu geführt, dass die EU mittlerweile stärker in die Gestaltung wesentlicher Politikbereiche auf der Ebene der Nationalstaaten eingreift - und damit letztlich auch in das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben eines Bundeslandes wie Sachsen.

Im Folgenden wird einerseits dargestellt, welchen Einfluss die EU auf das (wirtschaftliche) Leben in Sachsen hat. Auf der anderen Seite soll gezeigt werden, welche Einflussmöglichkeiten die sächsischen Bürgerinnen und Bürger und die sächsische Verwaltung auf Entwicklungen der europäischen Ebene haben.

Die Anfänge der Zusammenarbeit

Die Idee einer Einigung Europas ist schon Jahrhunderte alt, unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse des Zweiten Weltkrieges erfuhr sie eine Wiederbelebung. Bereits 1946 forderte der britische Premierminister Winston Churchill in einer viel beachteten Rede die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa auf der Basis einer Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich.

Die am 5. Mai 1949 erfolgte Gründung des Europarates war ein weiterer Versuch, die europäischen Staaten näher zueinander zu bringen. Am 9. Mai 1950 veröffentlichte der damalige französische Außenminister Robert Schuman den später als „Schuman-Plan“ in die Geschichte eingegangenen Vorschlag, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, wobei der Beitritt zu dieser Organisation auch anderen europäischen Ländern offen stehen sollte. Mit dieser Einrichtung sollte einerseits die deutsch-französische Erbfeindschaft überwunden werden, andererseits wurde der Grundstein für eine europäische Föderation gelegt und nicht zuletzt wurde durch die Einbindung der deutschen Schwerindustrie in eine derartige Struktur sichergestellt, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen konnte. Für die Deutschen stellte diese Form der Einbindung eine Möglichkeit dar, auf dem internationalen Parkett wieder handlungsfähig zu werden.

Der Schuman-Plan wurde die Grundlage für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch Montanunion genannt, die 1952 gegründet wurde. Mitglieder waren neben Deutschland und Frankreich auch Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Mit der EGKS wurden erstmals Politikbereiche, die ursprünglich unter der Hoheit von Nationalstaaten standen, einer supranationalen Behörde unterstellt und damit europäisch geregelt.

1953/54 scheiterte der Versuch der EGKS-Staaten, sich zu einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit gemeinsamer europäischer Armee zusammen zu schließen am Veto Frankreichs. Damit scheiterte auch der erste umfassende Vorstoß zur Gründung eines politischen Zusammenschlusses Europas, denn im Zusammenhang mit der EVG wurde auch über eine europäische Verfassung und ein starkes europäisches Parlament diskutiert.

Der zweite große Integrationsschritt wurde am 25. März 1957 mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gemacht. Mit der EWG wurde der Grundstein für einen gemeinsamen Markt gelegt, in dem Waren, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren konnten. Auch wurde eine gemeinsame Agrar- und Außenhandelspolitik festgelegt. Rückblickend handelt es sich bei der EWG um einen der wichtigsten Schritte im Prozess der europäischen Integration. Vordergründig ging es zwar in erster Linie um das Erreichen wirtschaftlicher Ziele, im Kern sollte jedoch mit dem Zusammenschluss ein politisches Ziel, nämlich die dauerhafte Sicherung des Friedens unter den Mitgliedstaaten erreicht werden.

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