Die Organisation der Vereinten Nationen (VN, UN oder UNO = United Nations Organization) ist eine internationale, zwischenstaatliche Organisation mit 193 Mitgliedstaaten (Stand: 2019) Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco (USA) gegründet, womit sie an die Stelle des Völkerbundes (1919-1946) trat. Die DDR und die Bundesrepublik Deutschland traten der UNO am 18. September 1973 bei. Der UNO gehören heute insgesamt 193 Staaten an.

Die zentrale und wichtigste Aufgabe der UNO liegt in der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Dies soll durch die Förderung von Verständigung zwischen den Völkern bzw. den Staaten der Welt erreicht werden. Aus diesen zentralen Anliegen leiten sich weitere Aufgaben der Vereinten Nationen ab, insbesondere die wirtschaftliche und soziale Situation in den ärmeren Staaten der Erde zu verbessern und über die weltweite Achtung der Menschenrechte zu wachen. Die Grundlage der Arbeit der UNO bildet die Charta der Vereinten Nationen (siehe Download). Sie regelt die Rechte und Pflichten eines jeden Mitgliedstaates.

Hauptorgane

Die UNO besteht aus sechs Hauptorganen (Generalversammlung, Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat, Sekretariat, Internationaler Gerichtshof, Treuhandrat) und zahlreichen Nebenorganen und Sonderorganisationen.

Als „Parlament der Vereinten Nationen“ fungiert die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Sitz in New York. Hier sind alle Mitgliedsstaaten mit gleichberechtigtem Stimmrecht vertreten. In der Generalversammlung werden weltpolitische Fragen diskutiert und Beschlüsse (sog. Resolutionen) gefasst, allerdings ohne direkte Rechtsverbindlichkeit für die Mitgliedsstaaten.

Eine weitaus größere Tragweite kommt den Beschlüssen (Resolutionen) des UN-Sicherheitsrates zu, die sich in erster Linie auf konkrete Maßnahmen der internationalen Sicherheit beziehen. Im Unterschied zur Generalversammlung tagt der UN-Sicherheitsrat fast ununterbrochen und kann somit über die verschiedensten Krisenherde kurzfristig informiert werden. Er besteht zum einen aus den fünf ständigen Mitgliedern USA, Großbritannien, Russische Förderation, Frankreich und China. Zum anderen bestimmt die Generalversammlung für die Dauer von je zwei Jahren zehn nichtständige Mitglieder für den Sicherheitsrat. Seit dem 1. Januar 2019 ist Deutschland für zwei Jahre nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat. Die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates sind für die Mitgliedsstaaten bindend. Hält sich ein Mitglied nicht an die Auflagen, so kann der Sicherheitsrat gegen diesen Staat politische und wirtschaftliche Sanktionen verhängen, den Internationalen Gerichtshof (z. B. bezüglich Kriegsverbrechen) anrufen und/oder Mitgliedsstaaten im Namen der UNO dazu bevollmächtigen, militärisch gegen diesen Staat vorzugehen. Letzteres Mittel soll jedoch nur dann Anwendung finden, wenn alle friedlichen Versuche zur Konfliktbeseitigung gescheitert sind. Die fünf ständigen Mitglieder besitzen ein Vetorecht bei allen Beschlussanträgen des Sicherheitsrates. Die Zusammensetzung des Sicherheitsrates und insbesondere die starke Stellung der fünf Veto-Mächte wird immer wieder stark kritisiert und die UN als Spielball der Interessen der Veto-Mächte bezeichnet. Zahlreiche Reformvorschläge beinhalten u.a. einen zahlenmäßigen Ausbau des nicht-ständigen Mitglieder oder eine Erweiterung der Veto-Mächte. Für eine Reform des Sicherheitsrates müssten jedoch alle 5 Veto-Mächte zustimmen. 

Der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO mit 54 Mitgliedern ist mit Fragen der wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen, menschenrechtlichen und ökologischen Entwicklung in den Mitgliedsstaaten betraut. Die Koordinierung zahlreicher Sonderorganisationen, die in diesem Bereich tätig sind, ist eine der Hauptaufgaben des Gremiums, das jedes Jahr im Juli abwechselnd in New York und Genf tagt. Die Generalversammlung wählt jährlich ein Drittel der Mitglieder unter Einhaltung eines regionalen Verteilungsschlüssels für eine dreijährige Amtszeit.

An der Spitze der Vereinten Nationen steht der oder die Generalsekretär/in. Er wird auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Generalversammlung für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Dabei ist vorgesehen, dass die verschiedenen regionalen Gruppen (Europa, Asien, Amerika, Afrika) bei der Besetzung des Amtes gleichberechtigt berücksichtigt werden. Derzeitiger Generalsekretär (Stand: 2019) ist seit dem 01. Januar 2017 der Portugiese António Guterres. Die Hauptaufgabe des Generalsekretärs ist es neben der Leitung und Repräsentation der UNO den Sicherheitsrat auf mögliche Krisenherde hinzuweisen und vermittelnd zwischen den zerstrittenen Parteien tätig zu werden.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der UN. Ihm gehören 15 Richterinnen und Richter an, welche vom Sicherheitsrat und von der Generalversammlung in geheimer Abstimmung gewählt werden. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IStGH) werden Streitigkeiten zwischen Staaten geklärt. Im Unterschied zum Internationalen Strafgerichtshof können vor dem IGH nur Staaten und nicht Individuen als Parteien auftreten. Der Internationale Strafgerichtshof beschäftigt sich zudem - anders als der IGH - mit schweren Menschenrechtsverbrechen, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Entscheidend für die Zuständigkeit des Gerichts ist, dass sich die Staaten zur Beilegung einer Streitigkeit freiwillig der Gerichtsbarkeit des IGH unterwerfen, was dauerhaft oder je nach Fall geschehen kann. Bisher haben 71 Staaten eine Erklärung abgegeben, mit der sie die Zuständigkeit des IGH als obligatorisch anerkannt haben. Diese Unterwerfung ist jedoch oftmals mit bestimmten Einschränkungen verbunden (wie auch im Fall Deutschlands).