Die Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag – mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei vier Enthaltungen – beschlossen, am 5. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und am 6. Juni 1992 in Kraft gesetzt. Sie war damit die erste Verfassung, die in den neuen Ländern nach der Friedlichen Revolution verabschiedet wurde. Die Landesverfassung von 1992 hatte im Verlauf der sächsischen Verfassungsgeschichte bereits drei Vorläufer, so wurden jeweils 1831 für das Königreich Sachsen, 1920 für die Zeit der Weimarer Republik und 1947 während der sowjetischen Besatzung Verfassungen verabschiedet.

Die friedliche Revolution als Ursprung der sächsischen Verfassung

Die Ursprünge der sächsischen Verfassung gehen auf die Bürgerrechtsbewegung zurück. Bereits am 29./30. März 1990 wurde ein Verfassungsentwurf der „Gruppe der 20“ in der Dresdner Tageszeitung „Die Union“ veröffentlicht. Dieser Entwurf bildete die Grundlage für die Arbeitsgruppe Landesverfassung, die als Teil der „Gemischten Kommission Baden-Württemberg/Sachsen“ ab Anfang April 1990 im Kurort Gohrisch unter dem Vorsitz von Steffen Heitmann (CDU) tätig war. Bereits im August 1990 legte die Gruppe einen Verfasssungsentwurf vor, der nach ihrem Tagungsort als Gohrischer Entwurf bekannt wurde und der die Keimzelle der späteren sächsischen Verfassung bildete. In überarbeiteter Form wurde dieser Entwurf im Oktober 1990 von der CDU und der FDP-Fraktion mit Billigung der SPD in den sächsischen Landtag eingebracht. Linke Liste/PDS und Bündnis 90/die Grünen brachten den sogenannten Leipziger Hochschullehrerentwurf als gesonderten Vorschlag in den Landtag ein. Umfangreiche Beratungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses schlossen sich an, zudem wurden die überarbeiteten Entwürfe mehrfach der Bevölkerung zur Stellungnahme vorgelegt. Ziel dieser Beratungen war es, einen möglichst breiten Konsens über die zukünftige Verfassung herbei zu führen.

Die Besonderheiten der sächsischen Verfassung

Viele Besonderheiten, die die sächsische Verfassung von anderen Landesverfassungen unterscheiden, liegen in der Entstehungsgeschichte des Dokuments, seinen Ursprüngen in der friedlichen Revolution und dem ausgeprägten Landesbewusstsein der Sachsen begründet. Bereits die Präambel betont die historische Tradition Sachsens und grenzt diese zu den vorhergehenden Jahrzehnten der Diktatur ab. Dort heißt es: „Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes, ... ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft, ... hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.”

Die sächsische Verfassung enthält einen kompletten Grundrechte-Katalog, der über das Grundgesetz hinausgeht. Diese ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit und der umfangreiche Freiheitsschutz, den die sächsische Verfassung gewährt, steht in bewusstem Gegensatz zum Unrechtsstaat DDR, der die Grundrechte seiner Bürger missachtet und ihre Freiheiten radikal beschnitten hat.

Die sächsische Verfassung enthält darüber hinaus auch über die grundgesetzlichen Regelungen hinaus gehende direktdemokratische Elemente. Sie ermöglichen eine Mitsprache der Bürger in Form einer Volksgesetzgebung und sind Ausdruck einer selbstbewussten Bürgerschaft, die im Verlaufe der friedlichen Revolution ein wachsendes Zutrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit von Politik erworben hat. Auch hinsichtlich der besonderen sozialen Staatsziele (Arbeit, Wohnraum, Bildung, Gleichstellung von Frauen und Männern, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Förderung von Kunst und Kultur, grenzüberschreitende Zusammenarbeit) geht die sächsische Verfassung über die abstrakten grundgesetzlichen Sozialstaatsgebote hinaus und entspricht damit der besonderen Bedeutung, die die Bürger der Bewahrung sozialer und kultureller Errungenschaften beimessen. Angesichts von massiver Umweltzerstörung und exzessivem Raubbau an der Natur in der DDR stellte der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein zentrales Ziel der Verfassungsgeber in Sachsen dar und führte zur Verankerung des Umweltschutzes als Staatsziel. Spezielle Regelungen des Minderheitenschutzes sieht die sächsische Verfassung für die sorbischen Bevölkerungsteile vor. Besonders Gewicht legten die Verfassungsgeber nach den Erfahrungen mit der Stasi in der DDR auf den Schutz der Persönlichkeitssphäre und den Datenschutz.

Insgesamt ist die sächsische Verfassung ein eigenständiges Gefüge, das innerhalb des grundgesetzlichen Rahmens durchaus eigene Schwerpunkte setzt. Das Verständnis des Geistes der sächsischen Verfassung setzt das Wissen um ihre Ursprünge voraus.

Zeitstrahl - Der Weg zur sächsischen Verfassung

198907.05.

Kommunalwahlen in der DDR; Oppositionsgruppen werfen der Staatsführung Wahlfälschung vor.

 30.09.

Bundesaußenminister Genscher gibt vor etwa 5.500 DDR-Bürgern in der deutschen Botschaft in Prag bekannt, dass die DDR-Regierung ihrer Ausreise zugestimmt habe.

 07.10.

In Plauen demonstrieren etwa 15.000 Menschen mit Sprechchören wie „Stasi raus“ und „Wir bleiben hier“.

 08.10.

Während der Demonstrationen vor dem Dresdner Hauptbahnhof wird die „Gruppe der 20“ gegründet.

 09.10.

Etwa 70.000 Bürger demonstrieren in Leipzig unter anderem mit dem Ruf „Wir sind das Volk – Wir sind keine Rowdys“.

 09.11.

Fall der Berliner Mauer; die DDR-Grenzübergänge werden geöffnet.

199013.03.

Arnold Vaatz legt einen ersten Arbeitstext für eine sächsische Verfassung als Entwurf der „Gruppe der 20“ vor (veröffentlicht am 29.03.).

 18.03.

Erste freie Volkskammerwahl in der DDR mit einer Wahlbeteiligung von 93 %: Wahlsieger „Allianz für Deutschland“ mit 48,15 % (bzw. 40,82 % für die CDU); 21,84 % für die SPD, 16,33 % für die PDS, 5,28 % für die Liberalen, 2,91 % für das Bündnis 90

 04.04.

In der Gemischten Kommission Baden-Württemberg/Sachsen wird eine Arbeitsgruppe Landesverfassung unter der Leitung Steffen Heitmanns gebildet, die unter anderem im Kurort Gohrisch tagt.

 19.04.

Der Runde Tisch im Bezirk Dresden ruft die Arbeitsgruppe „Land Sachsen“ ins Leben.

 06.05.

Freie Kommunalwahlen in der DDR (u. a. 34,37 % für die CDU, 21,27 % für die SPD, 14,59 % für die PDS)

 25.05.

Erste Sitzung des bezirksübergreifenden Koordinierungsausschusses zur Bildung des Landes Sachsen

 12.07.

Der Runde Tisch im Bezirk Dresden beschließt in seiner letzten Sitzung die Bildung eines Sächsischen Forums, das bezirksübergreifend die Gründung des Landes Sachsen vermitteln und befördern soll.

 22.07.

Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der DDR (Ländereinführungsgesetz)

 26.07.

Das Sächsische Forum tritt erstmals unter dem Vorsitz Erich Iltgens zusammen.

 05.08.

Erster Gohrischer Verfassungsentwurf wird in der Dresdner Presse veröffentlicht.

 28.08.

Der „Leipziger Hochschullehrerentwurf“ wird vorgestellt, er diente als Basis für die späteren zwei Verfassungsentwürfe von Linker Liste/PDS und Bündnis 90/Grüne im Sächsischen Landtag.

 31.08.

Unterzeichnung des Einigungsvertrages.

 03.10.

Herstellung der deutschen Einheit; Inkrafttreten des Einigungsvertrages; Festakt zur Neugründung des Landes Sachsen auf der Albrechtsburg Meißen.

 14.10.

Wahlen zum 1. Sächsischen Landtag: CDU 92, SPD 32, PDS 17, Bündnis 90/Grüne 10, FDP 9 Sitze von insgesamt 160.

 27.10.

Konstituierende Sitzung des Ersten Sächsischen Landtags in der Dreikönigskirche in Dresden: das Land erhält seine historische Bezeichnung Freistaat Sachsen; „Gesetz zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Landesregierung“ (Vorschaltgesetz); Wahl von Kurt Biedenkopf zum Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen.

199102.01.

Arbeitsbeginn der „Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund“ in Bonn.

 01.05.

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen tritt in Kraft.

199226.05.

Der Sächsische Landtag verabschiedet die Sächsische Verfassung mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei vier Enthaltungen.

 05.06.

Verkündigung der Sächsischen Verfassung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

 06.06.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen tritt in Kraft.