19. September 1946

Winston Churchill hält in Zürich eine Rede mit dem Aufruf zur Schaffung der vereinigten Staaten von Europa.

05. Mai 1949

Gründung des Europarates.

09. Mai 1950

Robert Schuman (Frankreich) schlägt die enge Verknüpfung westeuropäischer Kohle- und Stahlproduktion vor. Später bekannt als "Schuman-Plan"

04. November 1950

In Rom wird die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.

18. April 1951

In Paris wird der Vertrag zur Bildung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EG) unterzeichnet. Die sechs beteiligten Staaten sind:

  • Bundesrepublik Deutschland
  • Französische Republik
  • Italienische Republik
  • Königreich der Niederlande
  • Königreich Belgien
  • Großherzogtum Luxemburg
25. März 1957

In Rom werden die Verträge zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) unterzeichnet von den sechs Staaten der EG. 

1. Juli 1968

Mit der Vollendung der Zollunion innerhalb der EG werden einheitliche Außenzölle eingeführt.

1. Januar 1973

Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft zur EG der 9. Als neue Mitglieder aufgenommen werden:

  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Königreich Dänemark
  • Republik Irland
7.-10. Juni 1979

Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament wird durchgeführt.

1. Januar 1981

Erweiterung zur EG der 10, als neues Mitglied aufgenommen wird:

  • Griechische Republik
14. Juni 1985

Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen (einem Ort in Luxemburg an den Grenzen zu Deutschland und Frankreich) über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

1. Januar 1986

Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft zur EG der 12. Als neue Mitglieder aufgenommen werden:

  • Königreich Spanien
  • Portugiesische Republik
1. Juli 1987

Die „Einheitliche Europäischen Akte” tritt in Kraft: Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes wird vorbereitet.

1. Januar 1993

Beginn des einheitlichen Binnenmarktes, d.h. Gültigkeit der „vier Freiheiten”:

  1. Waren
  2. Personen
  3. Dienstleistungen
  4. Kapital
1. November 1993

Der „Vertrag über die Europäische Union” tritt in Kraft („Maastrichter Vertrag”). Unter dem Dach der Europäischen Union sollen neben die Europäischen Gemeinschaften nun eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik treten.

1. Januar 1995

Erweiterung der Europäischen Union zur EU der 15. Als neue Mitglieder treten bei:

  • Königreich Schweden
  • Republik Österreich
  • Republik Finnland
26. März 1995

Durch die Umsetzung des sogenannten „Schengen-II-Abkommens” werden die Kontrollen von Personen und Waren an den Binnengrenzen zwischen Deutschland, Frankreich, Benelux (Niederlande, Belgien und Luxemburg), Spanien und Portugal weitgehend beseitigt. 1998 treten Österreich und Italien dem Schengen-Raum bei. Seit dem 1. Mai 1999 gelten die Bestimmungen der Schengen-Abkommen für die gesamte EU mit Ausnahme Irlands und Großbritanniens.

1. Januar 1999

Mit der Einführung des Euro als Buchgeld der Banken in der Eurozone (11 Staaten) tritt die dritte Stufe der Währungsunion in Kraft. Die Europäische Zentralbank in Frankfurt/Main leitet die Geldpolitik der Euro-Länder.

1. Mai 1999

Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.

1. Januar 2002

Mit der Einführung der Euro-Banknoten wird die Einheitswährung gesetzliches Zahlungsmittel.

1. Februar 2003

Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft, er soll die Union fit für den Beitritt von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten machen.

1. Mai 2004

Als neue Mitgliedsstaaten (EU der 25) treten bei:

  • Republik Estland
  • Republik Lettland
  • Republik Litauen
  • Republik Malta
  • Republik Polen
  • Slowakische Republik
  • Republik Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Republik Ungarn
  • Republik Zypern
29. Oktober 2004

In Rom unterzeichnet der Europäische Rat den Verfassungsvertrag der Europäischen Union. Im Anschluss an die Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten soll die Verfassung 2007 in Kraft treten.

29. Mai 2005

Bei einem Referendum lehnt Frankreich die Europäische Verfassung ab. Am 1.6.2005 stimmen auch die Niederlande dagegen. Damit ist der Verfassungsprozess ins Stocken geraten, da die Verfassung nur dann in Kraft treten kann, wenn sie in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.

17. Juni 2005

Der Europäische Rat beschließt eine Reflexionsphase, die für eine ausführliche Diskussion über die Europäische Verfassung in den Mitgliedstaaten genutzt werden soll.

16./17. Juni 2006

Der Europäische Rat beauftragt die deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einen Bericht zum Verfassungsprozess vorzulegen, auf dessen Grundlage unter französischem Vorsitz im 2. Halbjahr 2008 die erforderlichen Schritte getan werden können.

1. Januar 2007

Erweiterung der Europäischen Union zur EU der 27. Als neue Mitglieder treten bei:

  • Republik Bulgarien
  • Republik Rumänien
1. Dezember 2009

Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Der Vertrag basiert auf dem Verfassungsentwurf aus dem Jahr 2004, jedoch wird der Anspruch einer europäischen Verfassung vorerst aufgegeben, stattdessen werden die bestehenden Verträge zur Zusammenarbeit reformiert.

12. Oktober 2012

Die Europäische Union gewinnt den Friedensnobelpreis für „über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“.

01. Juli 2013

Die EU wächst auf 28 Mitglieder. Neu dabei ist:

  • Republik Kroatien
23. Juni 2016

Im „Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union“ („Brexit-Referendum“) stimmen 51,9% der Wählerinnen und Wähler für einen Austritt des Vereinigten Königreichs. Auch wenn der Volksentscheid rechtlich nicht bindend ist, bekennt sich die britische Regierung zum Austritt aus der EU. Es beginnt eine mehrjährige Verhandlungsphase über die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union.

1. Januar 2021Austritt des Vereinigtes Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Zollunion
Februar/März 2022

Die Ukraine stellt wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges einen Antrag zum Beitritt in die EU. Auch Moldau und Georgien reichen einen Beitrittsantrag ein.

23.06.2022

Die Ukraine und die Republik Moldau erhalten den Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union.