Unter Politischer Partizipation wird die gezielte Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf das politische Geschehen verstanden. Politische Partizipation kennt verschiedene Formen, von der Teilnahme an Wahlen über Demonstrationen bis hin zum zivilen Ungehorsam. Obwohl politische Partizipation oft auf Widerstände stößt, stellt sie einen unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie dar.
Wahlen bilden den Kern der Einflussnahmen von Bürgerinnen und Bürgern auf das politische System. In Wahlen bestimmt die Bevölkerung für eine gewisse Dauer („Legislaturperiode“) Vertreterinnen und Vertreter („Abgeordnete“), welche ihre Interessen in Parlamenten einbringen und darüber hinaus die jeweilige Regierung wählen. Wahlen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt, je nachdem, für welches Gebiet das entsprechende Parlament Gesetze verabschiedet. Unterschieden wird daher zwischen Kommunalwahlen auf Ebene der Gemeinden und Städte, Landtagswahlen auf Ebene der Bundesländer, Bundestagswahlen auf gesamtdeutscher sowie Europawahlen auf europäischer Ebene.
Die Teilnahme an Wahlen gehört zu jenen Partizipationsformen, welche mit geringem Aufwand verbunden sind, eine verhältnismäßig hohe Wirkung erzielen und darüber hinaus verfasst, d. h. im staatlichen Aufbau fest vorgesehen sind. Für demokratische, aber auch für autoritäre Staaten spielt die Teilnahme der Bevölkerung an Wahlen eine große Rolle, um das politische System zu legitimieren: Wer wählen geht, erkennt die Funktionsweise des politischen Systems in der Regel grundsätzlich an, selbst wenn er oder sie das tatsächliche politische Geschehen ablehnen mag. Gleichzeitig sendet allerdings auch das Nichtwählen keine eindeutige Botschaft, da weder der Grund der eigenen Verweigerung noch die Frage ermittelt werden kann, ob überhaupt eine Verweigerung oder schlicht eine unpolitische Haltung vorliegt.
Kundgebungen und Demonstrationen gehören zu den nicht-verfassten Partizipationsformen. Das bedeutet, dass sie im Ablauf des politischen Alltags nicht fest eingeplant sind, wenngleich durch das Recht der Meinungs- und vor allem Versammlungsfreiheit im Grundgesetz Kundgebungen und Demonstrationen ausdrücklich geschützt werden:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 8 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Artikel 5, Absätze 1 und 2 GG
Aufgrund ihrer Nicht-Verfasstheit erzielen Kundgebungen und Demonstrationen keine unmittelbare Wirkung, d. h. sie haben keine rechtlich bindenden Konsequenzen wie beispielsweise einen Personalwechsel oder die Abschaffung eines Gesetzes zur Folge. Dennoch ist die indirekte Symbolkraft solcher Versammlungen keinesfalls zu unterschätzen. In einer Gesellschaft, in der politische Haltungen sehr stark von Diskussionen im öffentlichen Raum und den sozialen Medien geprägt werden und in der diese Haltungen in Form einer Wahlentscheidung letztlich sehr konkrete Folgen zeitigen, können sich Entscheidungsträger selten leisten, konkrete Forderungen, welche durch Demonstrationen und Kundgebungen vorgetragen werden, über einen längeren Zeitraum zu ignorieren.
Das „Abstimmen mit den Füßen“, wie die Teilnahme an Kundgebungen und Demonstrationen daher oft sprichwörtlich genannt wird, erfordert eine höhere Bereitschaft zum politischen Engagement als die Teilnahme an Wahlen, ist aber eher dazu geeignet, Themen ganz gezielt auf der Agenda der politischen Institutionen nach oben zu befördern. Auf diese Weise entsteht eine weitere Rückkopplung zwischen Abgeordneten und Wählern, welche über die Teilnahme an Wahlen hinausgeht. Wenngleich Demonstrationen und Kundgebungen formal betrachtet also verzichtbar wären, so spielen sie für das Funktionieren einer Demokratie eine zentrale Rolle.
Deutlich aufwendiger ist die aktive Mitarbeit in Vereinen und Verbänden. Die beiden Organisationsformen unterscheiden sich darin, dass Vereinen dieser Status nur zugeschrieben wird, wenn sie gemeinwohlorientiert und ohne langfristige Gewinnabsicht handeln, während Interessensverbände vor allem dazu dienen, gemeinsame (wirtschaftliche) Interessen der Teilnehmer auszuloten und in den politischen Betrieb, auch vermittels Lobbyismus, einzubringen.
Die Arbeit in Vereinen und Verbänden, welche in der Regel ehrenamtlich funktioniert, stellt eine sehr effektive, wenn auch zeit- und energieintensive Form der politischen Einflussnahme dar. Gerade auf kommunaler Ebene lässt sich auf diese Weise sehr viel bewegen, nicht selten bilden zivilgesellschaftliche Vereinigungen einen festen Bestandteil in der Gesetzgebung und werden regelmäßig mit für das Funktionieren der Kommune essenziellen Aufgaben betraut. Das Engagement richtet sich dabei, je nach Verein oder Verband, auf ein bestimmtes Themenfeld, sodass nicht nur die Verwirklichung der eigenen Interessen eine Motivation darstellen kann, sondern auch der Austausch mit Gleichgesinnten.
Der Aufwand im Zusammenhang mit der Mitwirkung in Parteien lässt sich pauschal schwer abschätzen, da hier viele verschiedene Stufen, von der gezielten Mitarbeit an einzelnen Themenfeldern über Unterstützung in der innerparteilichen Organisation, Mithilfe bei Wahlkämpfen bis hin zum Bekleiden von Partei- und Staatsämtern denkbar sind. Parteien bilden das Rückgrat einer parlamentarischen Demokratie, sie bereiten Wahllisten vor und treffen damit die Vorentscheidung über die Zusammensetzung von Parlamenten, Gesetze basieren auf den programmatischen Forderungen der Parteien, zudem bilden sie wichtige Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, wenn diese konkrete Vorschläge einbringen möchten.
Über all diese Prozesse entscheidet in letzter Instanz die Parteibasis, welche sich aus den einfachen, meist ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern zusammensetzt. Parteien sind dabei dem Prinzip der innerparteilichen Demokratie verpflichtet. Das bedeutet, dass Programme, Grundsatzentscheidungen und Spitzenpersonal in Mitgliederbefragungen oder über den Umweg von Delegierten immer die Zustimmung der Basis benötigen. Parteien unterscheiden sich von Vereinen und Verbänden vor allem dadurch, dass sie zu Wahlen antreten müssen, während Vereinen und Verbänden in Wahlkämpfen gesetzlich Zurückhaltung auferlegt ist.
Mitarbeit in Parteien gehört zu den verfassten Formen der politischen Partizipation, ohne sie ist ein reibungsloser Ablauf des politischen Alltags sowie überhaupt das Bestehen der parlamentarischen Demokratie undenkbar. Während sich gleichbleibend viele Menschen in Vereinen ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen, so nimmt die Bereitschaft, als Parteimitglied an der Gesetzgebung und Ämtervergabe mitzuwirken, in den letzten Jahren stark ab. Die Mitgliederzahlen nahezu aller Parteien sinken, gerade außerhalb der Städte entstehen dadurch mitunter ernsthafte Probleme, wenn für die Besetzung öffentlicher Ämter wenige oder mitunter gar keine Kandidaten zur Wahl stehen.
Einen Sonderfall der politischen Partizipation stellt der zivile Ungehorsam dar. In der Öffentlichkeit ist dabei nicht nur umstritten, welche Handlungen genau unter diesem Begriff zu fassen sind, sondern darüber hinaus ebenso, ob es sich bei zivilem Ungehorsam um ein vertretbares Mittel des Protests handelt. In der Regel wird unter zivilem Ungehorsam das gezielte Verletzen von bestimmten Gesetzen verstanden, um darauf hinzuweisen, dass eine Gesetzeslage nicht legitim erscheint, selbst wenn die entsprechenden Gesetze rechtmäßig zustande gekommen sind. Dabei kann jedoch nicht jede Handlung nach Belieben auf diese Weise rechtfertigt werden, einige Aspekte müssen mindesten erfüllt sein, damit grundsätzlich von zivilem Ungehorsam ausgegangen werden kann.
So muss das illegale Handeln grundsätzlich öffentlich stattfinden. Eine private, im Verborgenen verübte Straftat kann niemals als ziviler Ungehorsam gelten, weil sie keine politische Botschaft direkt kommuniziert. Daran koppelt sich die zweite und auch zentrale Bedingung für zivilen Ungehorsam: Die Übernahme der Verantwortung für das illegale Handeln. Nur wenn Menschen, die sich zum Prinzip des zivilen Ungehorsams bekennen, auch bereit sind, die regulär verhängte Strafe in Empfang zu nehmen, erfährt der zivile Ungehorsam eine wirklich politische Dimension. Die beiden genannten Prinzipien verhindern, dass nach persönlichem Nutzen willkürlich illegales Handeln für rechtmäßig erklärt wird. In Anerkennung dieser Prinzipien wird auch die Autorität des Staates nicht grundsätzlich in Frage gestellt, da die Person, welche zivilen Ungehorsam verübt, das staatliche Gewaltmonopol in dem Moment ausdrücklich anerkennt, in dem sie sich nicht vor Strafe flüchtet, sondern diese in Ihre Handlung öffentlichkeitswirksam einkalkuliert.
Ein Akt des zivilen Ungehorsams muss also zum Ziel haben, öffentliche Diskussionen um eine Sachfrage zu befördern. In Frage gestellt wird die Legitimität eines bestimmten Gesetzes, nicht die Legitimität des Staates. Teil dieser Anerkennung besteht zudem darin, dass Gewalttaten gegen Personen oder privates Eigentum nicht mit dem Prinzip des zivilen Ungehorsams rechtfertigt werden können. An dieser Stelle ist vielmehr die Grenze zum extremistischen Handeln sowie des Terrorismus überschritten. Vielmehr kann, wenn überhaupt, immer nur auf ein legitimes Staatsprinzip, wie beispielsweise die Verfassung Bezug genommen werden. Ziviler Ungehorsam versucht, eine wahrgenommene Lücke zwischen Legitimität der Staatsziele und Status Quo der Gesetzgebung aufzuzeigen. Das Ablehnen und Handeln gegen die Verfassung und die Staatlichkeit als solche kann daher nie darunterfallen, ebenso wie die Verursachung eines Sachschadens für die Allgemeinheit, der über einen minimalen, symbolischen Betrag hinausgeht.
Der Staat kann nie mehr sein als seine Bürgerinnen und Bürger
Ob ein politisches System als demokratisch bezeichnet werden kann, lässt sich nicht allein an freien Wahlen festmachen. Neben anderen Elementen wie Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Einflussmöglichkeiten für oppositionelle Bewegungen benötigt eine Demokratie vor allem eine Bürgerschaft, welche die genannten Freiheiten aufrechterhält, indem sie immer wieder von ihnen Gebrauch macht und sich kritisch mit den Entscheidungen von staatlichen Institutionen und privatwirtschaftlichen Unternehmen auseinandersetzt. Den Raum, in dem ein solches bürgerschaftliches Engagement stattfindet, bezeichnet man auch als Zivilgesellschaft.
Bürgerinnen und Bürger haben dabei jedoch nicht nur die Rolle des Korrektivs gegenüber staatlichen und privatwirtschaftlichen Entscheidungen inne, sondern bilden auch die Grundlage für den Staat selbst. Aus der Mitte der Bürgerschaft gewinnen Parteien ihren Nachwuchs, ihr Spitzenpersonal sowie ihre programmatischen Forderungen. In dieser Hinsicht sind sie in doppelter Hinsicht auf eine aktive Bürgerschaft angewiesen: Einerseits müssen Interessen in Form von Vereins- und Verbandsarbeit formuliert und durch Demonstrationen und Proteste verstärkt werden, andererseits arbeiten auch die Mitglieder von Parteien, welche die Basis der gesetzgeberischen Arbeit bilden, in aller Regel ehrenamtlich. Ob Bürgerschaftliches Engagement also in die Parteien hinein, unabhängig von Ihnen oder so gegen sie gerichtet ist: In jedem Fall ist es unverzichtbar für einen demokratischen Staat.
Die hilflose Demokratie
An dieser Stelle ergibt sich jedoch ein Dilemma, welches nach seinem Verfasser Ernst-Wolfgang Böckenförde auch als „Böckenförde-Theorem“ bekannt ist:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ In: Recht, Staat, Freiheit. 2006, S. 112 f.
Gemeint ist damit, dass Freiheiten nur dann bestehen können, wenn Bürgerinnen und Bürger sie auch nutzen, das heißt ihr Leben und Handeln auch bewusst in diesem Freiheitsraum einrichten. Aufgrund der Freiwilligkeit des bürgerschaftlichen Engagements kann der Staat dieses aber nie verordnen, da er dann erneut in die Rolle eines autoritären oder gar totalitären Staates rutschen würde. Paradoxerweise kann eine Demokratie also nur bestehen, wenn ihre Bürgerinnen und Bürger aus freien Stücken, mitunter auch gegen die Entscheidungen und das Handeln des Staates gerichtet, für ihre Interessen und Überzeugungen eintreten.
Darüber entsteht in Regionen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren, auch wenn dieses Ehrenamt vollkommen unpolitischer Natur ist, das, was in der Sozialwissenschaft auch als „Sozialkapital“ bezeichnet wird. Wie in mehreren Untersuchungen nachgewiesen werden konnte, funktionieren diese Regionen in jeder Hinsicht besser – das Vertrauen der Menschen ineinander, sei es auf persönlicher Ebene oder bei wirtschaftlichen Transaktionen, steigt, die allgemeine Zufriedenheit sowie das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft sind deutlich stärker ausgeprägt, Infrastruktur, politische Stabilität und Wohlstand der Region sind erhöht. Gerade im Zusammenhang mit der wachsenden Unzufriedenheit der Bevölkerung im ländlichen Raum mit Politik und Gesellschaft wird nicht grundlos auf den Rückgang der Infrastruktur und des kulturellen Lebens verwiesen, welche die Basis für ein bürgerschaftliches Miteinander darstellen.
Freiheit vor der Gemeinschaft und Freiheit in der Gemeinschaft – vom Sinn des bürgerschaftlichen Engagements
Dennoch sollte bürgerschaftliches Engagement nicht als zusätzliche Arbeit verstanden werden, die der Staat jedem und jeder Einzelnen aufbürdet. Vielmehr dient dieses auch der Verwirklichung von Freiheit. Dabei werden in der Regel zwei verschiedene Dimensionen der Freiheit unterschieden: Die Idee der negativen sowie der positiven Freiheit.
Negative Freiheit meint die Abwehr von Eingriffen in das eigene Handeln und Leben. Beispiele hierfür sind Grundrechte, welche die Privatsphäre oder den Besitz aller Bürgerinnen und Bürger schützen. Sie entwickelten sich als Lehre aus den Erfahrungen staatlicher Übergriffe, welche Menschen in vormodernen politischen Systemen oder Diktaturen gemacht haben. Die negative Freiheit betont die individualistische Seite des Menschen und soll die Einschränkung der individuellen Bedürfnisse der Einzelnen durch den Staat oder andere Menschen verhindern. In diesem Sinn ist bürgerschaftliches Engagement auch wichtig, um auf drohende oder tatsächliche Grenzüberschreitungen hinzuweisen, gegen diese Protest zu äußern und die Einhaltung der Schutzgrenzen immer wieder einzufordern. Dieses Freiheitsverständnis liegt vor allem der liberalen Demokratietheorie zugrunde, welche das Grundgesetz in hohem Maße geprägt hat.
Die positive Freiheit hingegen geht darüber hinaus. Sie begreift den Menschen nicht hauptsächlich als vereinzeltes Individuum, sondern als soziales Wesen, welches sich nur in der Gemeinschaft und im gemeinsamen Handeln wirklich entwickeln kann. In dieser Vorstellung sind politische Positionen und Interessen der Menschen nicht schon von vornherein entwickelt, vielmehr entstehen sie erst in der öffentlichen Diskussion und in der Begegnung zwischen Bürgerinnen und Bürgern eines Gemeinwesens. Demokratie ist hier also nicht nur eine Methode zur Entscheidungsfindung und des friedlichen Machtwechsels, sondern eine Lebensform, die Zugehörigkeitsgefühl und Sinn stiftet. Positive Freiheit lässt sich dementsprechend so verstehen, dass Menschen nur frei sind, wenn sie auch direkt an der Entstehung von Gesetzen und am Aufbau des Gemeinwesens beteiligt sind und wenn sie eingeladen werden, ihre Meinung einzubringen.
Der rechtsstaatliche Aufbau des Grundgesetzes und der Bundesrepublik betont vor allem Aspekte der negativen Freiheit, da diese immer notwendige Grundlage eines demokratischen Staates darstellen und die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern am Gemeinwesen auch, wie oben beschrieben, nie verordnet werden kann, ohne wiederum Freiheit einzuschränken. Während also vor allem das Rechtssystem die negative Freiheit der Menschen schützt, so ist es der Raum der Zivilgesellschaft und damit das Prinzip der politischen Partizipation, welches Möglichkeiten schafft, auch im gemeinschaftlichen Sinn positive Freiheit zu erleben und sich vom Empfänger von Rechten zu einem Menschen weiterzuentwickeln, der aktiv sein Umfeld gestaltet.